Sie ist der Sitz des Amtes Plau am See und ein Unterzentrum in Südmecklenburg. Plau am See ist eine Kleinstadt im äußersten Osten des Landkreises Ludwigslust-Parchim
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
6091 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19395
Vorwahlen
038735, 038738 (Karow)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Plau am See
Am Markt 1
19395 Plau am See
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Wilhelmstraße 13
17235 Neustrelitz
3. Amtsgericht Plau am See
Am Markt 1
19395 Plau am See
Gemeinde Plau am See – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Ganzlin für das Gebiet Dresenower Mühle am Südufer des Plauer Sees seit 13.02.2023.
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 38 Rostocker Chaussee der Stadt Plau am See.
Bekanntmachung der Stadt Plau am See über die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Plau am See für den Ortsteil Hof Lalchow seit 17.01.2023.
Bekanntmachung der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Ganzlin seit 13.02.2023.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.