Plau am See ist eine Kleinstadt im äußersten Osten des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Für den seit 1998 staatlich anerkannten Luftkurort hat der Tourismus wachsende Bedeutung
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
6091 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19395
Vorwahlen
038735, 038738 (Karow)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Plau am See
Am Markt 1
19395 Plau am See
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Wilhelmstraße 13
17235 Neustrelitz
3. Amtsgericht Plau am See
Am Markt 1
19395 Plau am See
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 17:30
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Ganzlin für das Gebiet Dresenower Mühle am Südufer des Plauer Sees seit 13.02.2023.
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 38 Rostocker Chaussee der Stadt Plau am See.
Bekanntmachung der Stadt Plau am See über die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Plau am See für den Ortsteil Hof Lalchow seit 17.01.2023.
Bekanntmachung der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Ganzlin seit 13.02.2023.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.